Effektivverzinsung

Effektivverzinsung
Ef|fek|tiv|ver|zin|sung 〈f. 20; unz.; Wirtsch.〉 der tatsächl. Zinsertrag festverzinslicher Wertpapiere unter Berücksichtigung des jeweiligen Kurses

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Ef|fek|tiv|ver|zin|sung, die:
↑ effektiver (2) Zins bzw. ↑ effektiver (2) Ertrag eines Wertpapiers.

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Effektivverzinsung,
 
effektive Verzinsung, im Gegensatz zur Nominalverzinsung der tatsächliche Ertrag (Rendite) einer Kapitalanlage (Wertpapier oder Forderung) unter Berücksichtigung aller preisbestimmenden Faktoren (Zinsertrag, An- und Verkaufskurs, Nebenkosten, Zinstermine, Laufzeit und Tilgungsmodalitäten). Für den Schuldner von Krediten ist die Effektivverzinsung das tatsächliche Entgelt für die Inanspruchnahme des Kredits in Form der Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent des Kreditbetrages unter Berücksichtigung von Nominalzins, Auszahlungskurs (Disagio), Laufzeit (Festschreibungszeit), Tilgungsmodalitäten, Zinszahlungsterminen und Praxis der Wertstellung von Zins- und Tilgungszahlungen, Bearbeitungsgebühren und Provisionen (z. B. Bereitstellungsprovisionen). Effektivverzinsungen bei Krediten ist als effektiver Jahreszins gemäß § 4 der VO zur Regelung der Preisangaben vom 14. 3. 1985 (PAngV) von jedem Kreditinstitut anzugeben, um Kreditangebote von Banken für den Privatkunden vergleichbar zu machen. Hat sich das Institut die Änderung des Zinssatzes oder anderer Faktoren während der Kreditlaufzeit vorbehalten, so ist ein anfänglicher effektiver Jahreszins zu nennen mit dem Zusatz, welche Faktoren geändert werden können (z. B. steigender Tilgungsanteil an der Gesamtbelastung beim Annuitätendarlehen).
 
Die Effektivverzinsung schlechthin gibt es praktisch nicht, sondern diverse, jeweils unter bestimmten Prämissen berechnete statische beziehungsweise dynamische Effektivverzinsungen, wobei Letztere zumeist auf der internen Zinsfußmethode basieren. Da zur Berücksichtigung der Zinseszinsen eine Gleichung n-ten Grades zu lösen wäre, wird hilfsweise oft eine Näherungslösung bevorzugt. So hat sich in der Bankpraxis für Kredite mit nachschüssiger Zinszahlung (am Jahresende) und Gesamttilgung am Ende der Laufzeit folgende Formel durchgesetzt:
 
(r = Effektivzins, Z = Nominalzins, D = Disagio, T = Laufzeit, K = Auszahlungsbetrag).
 
Zur Berechnung der Effektivverzinsung eines festverzinslichen Wertpapiers wird häufig folgende Faustformel (Effektivzins = laufende Verzinsung + Zusatzverzinsung) verwendet:
 
(r = Effektivzins, Z = Nominalzins, K = Emissionskurs, R = Rückzahlungskurs, L = mittlere Laufzeit).
 
Die Ermittlung der Effektivverzinsung einer Zins ansammelnden, also während der Laufzeit nicht Zins zahlenden Forderung ergibt sich demgegenüber nach der Formel:
 
(r = Effektivzins, n = Laufzeit, R = Rückzahlungskurs, K = Emissionskurs).

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Ef|fek|tiv|ver|zin|sung, die: der effektive (2) Zins bzw. der effektive (2) Ertrag eines Wertpapiers.

Universal-Lexikon. 2012.

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